Das FG Berlin-Brandenburg hat sich in seinem Urteil vom 25.1.2023 – 3 K 3033/20 mit der vorstehenden Frage auseinandergesetzt.
Es ist zu dem Ergebnis gelangt, dass hier Einnahmen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG vorliegen.
Gegen die Entscheidung des FG ist Revision eingeleg worden, die unter dem AZ BFH VIII R 5/23 anghängig ist.
Entsprechende Streitfälle sollten im Hinblick auf das vorstehend zitierte Revisionsverfahren offengehalten werden.
Über die streitige Rechtslage werden wir Sie im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-02-2024 informieren,