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Grundsatzrevision beim BFH: Ist eine depotübergreifende Verrechnung von Verlusten möglich?
Das FG Düsseldorf hat sich mit Urteil vom 19.3.2015 - 16 K 4467/12 E zur o.a. Frage Stellung bezogen.
Das FG Düsseldorf ist in seinem Urteil zu dem Ergebnis gelangt, dass im Fall von mehreren Wertpapierdepots - abweichend von der Verwaltungsauffassung - eine depotübergreifende Verrechnung positiver Kapitaleinkünfte aufs Veräußerungsgeschäften nach § 20 Abs. 2 EStG mit negativen Altverlusten nach §23 EStG möglich ist.
Die Finanzbehörden haben gegen die Entscheidung Revision eingelegt, die beim BFH unter dem AZ VIII R 23/15 anhängig ist.
Aus diesem Grunde sollten einschlägige Fallgestaltungen offen gehalten werden.