Das FG Münster hat sich in seinem Urteil vom 18.6.2019 2 K 1954/18 E mit der o.a. Frage befasst.
In seinem Urteil ist das FG zu dem Ergebnis gelangt, dass die Anschaffung des Reinvestitionswirtschaftsguts einem Fremdvergleich standhalten muss.
Soweit der Anschaffungsvorgang nicht den unter Fremden üblichen Regeln entspricht, verweigert das FG die Übertragung der § 6b EStG-Rücklage auf das Reinvestitionswirtschaftsgut.
Gegen die Entscheidung des FG ist eine NZB eingelegt worden, die unter dem AZ BFH VI B 69/19 anhängig ist.