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Grundsatzrevision beim BFH nach einer erfolgreichen NZB: Welche Kriterien führen bei einem Ehegattenmietverhältnis zur Annahme der Fremdüblichkeit

Aufgrund der Entscheidung des FG Niedersachsen vom 8.7.2021 – 2 K 195/19 und der Zulassung des VIII. Senats aufgrund der eingelegen NZB ist nun zur o.a. Frage eine Grundsatzrevision unter dem AZ BFH VIII R 23/23 anhängig.

 

Im Rahmen des Revsionsverfahrens geht es u.a. um die Beantwortung der Frage, ob bereits eine Abweichung von der Fremdüblichkeit bei der Nebenkostenabrechnung zur einer Nicht-Anerkennung des Mietverhältnisse führt.

 

Aufgrund der durch den VIII. Senat des BFH zugelassenen Revision ist es zu erwarten, dass der VIII. Senat des BFH zur gesamten Problematik der Anerkennung von Ehegattenmietverhältnissen grundsätzlich Stellung nehmen wird.

 

Einschlägige Streitfällen sollten im Hinblick auf das anhängige Revisionsverfahren offengehalten werden.

 

Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-03-2024 wird Sie der Verfasser der Newsletter über das Verfahren informieren.

 

 

 


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