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Grundsatzrevision beim BFH: Wo beginnt Arbeitslohn bei präventiven Gesundheitsmaßnahmen des Arbeitgebers

Das FG Düsseldorf hat sich in seinem Urteil vom 26.2.2017 - 9 K 3682/15 L mit einer schwierigen Abgrenzungsfrage befasst.

Im Urteilsfall musste das FG darüber befinden, ob ein einwöchiges Seminar des Arbeitgebers zur Vermittlung von Kenntnissen über einen gesunden Lebensstil als Arbeitslohn zu werten ist.

Das FG hat sich mit seiner Entscheidung m.E. schwer getan und ist im Ergebnis dennoch zur Annahme von Arbeitslohn gelangt.

Das FG hat jedoch - im Hinblick auf die grundsätzliche Fragestellung - die Revision beim BFH zugelassen, die unter dem AZ BFH VI R 10/17 nun auch beim BFH anhängig ist.

Bei parallelen Streitfällen sollten die Steuerfestsetzungen im Hinblick auf die vorstehend genannte Revision offen gehalten werden.


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