Alle Artikel anzeigen

Grundsatzrevision beim BFH zur Frage des Objektverbrauchs bei § 10f EStG

Das FG Berlin-Brandenburg hat sich in seinem Urteil vom 27.5.2020 14 K 14248/17 mit der vorstehenden Fragestellung auseinandergesetzt.

 

Hierbei ist es zu dem Ergebnis gelangt, dass der Stpfl. die Abzugsbeträge nach § 10f EStG nur bei einem einzigen Objekt in Anspruch nehmen kann.

 

Objektverbrauch tritt auch dann ein, wenn die Abzugsbeträge nicht während des gesamten Abzugszeitraums in Anspruch genommen werden.

 § 10f EStG enthält nach Auffassung des FG keine Regelung für ein Folgeobjekt.

 

Gegen die Entscheidung des FG ist Revision eingelegt worden, die unter dem AZ X R 22/20 beim BFH anhängig ist.


Ihnen gefällt unser topaktueller taxnews Newsletter?

Empfehlen Sie ihn gerne auch Ihren Kollegen, Mitarbeitern und Freunden!