Das FG Düsseldorf hat sich in seiner Entscheidung vom 10.3.2021 – 4 K 2245/19 Erb mit der o.a. Fragestellung befasst.
Es ist zu dem Ergebnis gelangt, dass eine 18-monatige Renovierung und dem anschließenden Einzug nicht mehr als unverzüglich zu beurteilen ist.
Gegen die Entscheidung des FG ist Revision eingelegt worden, die unter dem AZ BFH II R 6/21 anhängig ist.
In einschlägigen Fallgestaltungen sollte
- daher auf die Einhaltung der engen Grenzen geachtet werden bzw.
- falls die Einhaltung der Grenzen nicht gelingt, sollten die Fallgestaltungen im Hinblick auf die Revision offengehalten werden.