Das FG Baden-Württemberg hat sich in seinem Urteil vom 5.5.2022 – 12 K 2861/19 mit der vorstehenden Fragestellung intensiv auseinandergesetzt.
Es ist zu dem Ergebnis gelangt, dass ein derartiger Verzicht nicht zu einem Zufluss von Einnahmen beim Verzichtenden führt.
Die Finanzbehörden haben gegen die Entscheidung Revision eingelegt, die unter dem AZ IX R 15/22 beim BFH anhängig ist.
Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-02-2023 werden wir Sie über dieses Verfahren und dessen Auswirkungen informieren.