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Grundsatzrevision beim BFH: Zusammenveranlagung trotz neuer Lebensgemeinschaft
Im Urteilsfall ist ein Sachverhalt gegeben, der im hohen Alter von Ehepaaren nicht selten anzutreffen ist.
Der eine Ehegatte lebte aufgrund einer Demenzerkrankung in einem Pflegeheim.
Der andere Ehegatte besuchte bzw. erkundigte sich täglich den erkrankten Ehepartner.
Gleichzeitig baute sich der gesunde Ehepartner eine neue Partnerschaft auf.
Das Finanzamt versagte aufgrund der neuen Lebenspartnerschaft die Zusammenveranlagung für das Ehepaar.
Das FG Niedersachsen hat der Klage mit Urteil vom 23.6.2015 - 13 K 225/14 stattgegeben.
Die Finanzbehörden haben gegen die Entscheidung des FG Revision beim BFH eingelegt, AZ BFH III R 15/15.
In einschlägigen Sachverhalten müssen die Streitfälle im Hinblick auf die anhängige Revision offen gehalten werden.