Alle Artikel anzeigen

Grundsatzrevision: Die Abzugsfähigkeit von Gewerbesteuer als Veräußerungskosten nach einer Umwandlung aus einer Kapital- in eine Personengesellschaft

Die Veräußerung eines Mitunternehmeranteils, der aus der Umwandlung aus einer Kapitalgesellschaft hervorgegangen ist unterliegt innerhalb einer Frist von 5 Jahren der Gewerbesteuer, § 18 (3) UmwStG.

Es stellte sich nun die Frage, ob die Gewerbesteuer ggf. als Veräußerungskosten abzugsfähig ist, wenn sich der Veräußerer zur Übernahme der Gewerbesteuer verpflichtet hat.

Diese Fragestellung ist - auf der Basis der seit 2009 geltenden Rechtslage - höchstrichterlich noch nicht entschieden worden.

Das FG Saarland hat die Frage mit Urteil vom 16.11.2017 1 K 1441/15 nun positiv entschieden.

Gegen die Entscheidung des FG ist Revision eingelegt worden, die unter dem AZ IV R 18/17 beim BFH anhängig ist.

In einschlägigen Fallgestaltungen müssen die Steuerfestsetzungen nunmehr dringend offen gehalten werden.


Ihnen gefällt unser topaktueller taxnews Newsletter?

Empfehlen Sie ihn gerne auch Ihren Kollegen, Mitarbeitern und Freunden!