Die Annahme von Sonderbetriebsvermögen bei einer GmbH-Beteiligung kann Vor- und Nachteile hervorrufen.
Bei der Umstrukturierung eines Unternehmens ist die Annahme von Sonderbetriebsvermögen häufig störend.
Bei der Insolvenz der GmbH ist die Annahme von Sonderbetriebsvermögen ggf. ein attraktiver Gedanke.
In diesem Spannungsfeld bewegt sich die Entscheidung des FG Münster vom 21.9.2016 - 7 K 2314/13 F, Rev. AZ BFH IV R 53/16.
Das FG Münster ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Beteiligung des Alleingesellschafters einer GmbH trotz intensiver Geschäftsbeziehungen der GmbH zu einer KG, an der der Gesellschafter ebenfalls beteiligt ist, kein notwendiges SBV darstellt, wenn die GmbH daneben Geschäftsbeziehung zu anderen Kunden unterhält, die mindestens ein Drittel ihres Umsatzes ausmachen.
Gegen die Entscheidung des FG Münster ist Revision eingelegt worden.
In einschlägigen Streitfällen sollten die Feststellungen daher offen gehalten werden.