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Grundsatzrevision: Kürzen Bonuszahlungen der Krankenkasse den Sonderausgabenabzug?
Das FG Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 28.4.2015 - 3 K 1387/14 zur o.a. Frage Stellung bezogen.
Nach Auffassung des FG führen Bonuszahlungen nicht zu einer Kürzung des Sonderausgabenabzugs, weil es sich nach Auffassung des Gerichts nicht um eine Beitragsrückerstattung handelt.
Die Finanzbehörden haben gegen die Entscheidung des FG Revision eingelegt, die unter dem AZ X R 17/15 beim BFH anhängig ist.
Bis zu einer Entscheidung des BFH sollten die betroffenen Einkommensteuerfestsetzungen offen gehalten werden.