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Grundsatzrevision: Stellen Schuldzinsen nach einer Immobilienveräußerung nachträgliche WK dar?
Das FG Baden Württemberg hat die o.a. Fragestellung mit Urteil vom 1.7.2010 13 K 136/07 negativ beantwortet, vgl. EFG 2011, 1052.
Gegen die Entscheidung ist unter dem AZ IX R 67/10 nunmehr eine Revision beim BFH anhängig.
Im Hinblick auf die Aussagen des VIII. Senats des BFH in seiner Enscheidung vom 16.3.2010 VIII R 20/08, BStBl 2010 II, 787, erscheint die Revision nicht aussichtlichlos zu sein.
Aus diesem Grunde sollten sämtliche einschlägigen Fallgestaltungen offen gehalten werden.