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Grundsatzrevision: Stellen Zuzahlungen über die Privatnutzung hinaus für die Überlassung eines PKW WK dar?
Zuzahlungen über die Privatnutzung hinaus für die Überlassung eines PKW, FG Baden-Württemberg v. 25.2.2014 K 284/13, Rev. AZ BFH VI R 24/14, EFG 2014, 896
Die Rechtsfrage
Fraglich ist, ob pauschale Zuzahlungen des Arbeitnehmers bei der Fahrtenbuchmethode auch dann in vollem Umfang als Werbungskosten abzugsfähig sind, wenn sich infolge der Zuzahlung kein geldwerter Vorteil mehr ergibt.
Die Beurteilung durch das FG Baden-Württemberg
Das FG Baden-Württemberg beantwortet die Frage – abweichend von der Finanzverwaltung in H 8.1 (9-10) LStH 2001 – positiv.
Der Arbeitnehmer hat nach Auffassung des FG nachgewiesen, dass ihm keine Vorteile i.S.d. § 19 EStG durch die private Nutzung des PKW entstanden seien.
Daher stellen die Überzahlungen WK dar.
Der Praxishinweis, vgl. Urteilsanmerkungen von Reuß
Zunächst rät Reuß dazu, in entsprechenden Fallgestaltungen die Fälle offen zu halten.
Dann weißt er darauf hin, dass pauschale Nutungsentgelte weiterhin nicht zu empfehlen sind, sondern pauschale oder nutzungsabhängige Entgelte vereinbart werden sollten.
Zum Schluss gibt Reuß noch einen Gestaltungsgedanken weiter: Soweit die Finanzbehörden bei ihrer Auffassung verharren sollten, sollte an die Stelle der Zuschusszahlung eine Barlohnumwandlung in Höhe des Zuschussbetrags erfolgen und dem Arbeitnehmer die private Nutzung erlaubt werden.