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Grundsatzrevision: Überschusserzielungsabsicht bei einer Ferienwohnung

Das FG Nürnberg hat sich in seiner Entscheidung vom 26.4.2016 - 1 K 852/15 mit der interessanten Fragestellung auseinandergesetzt, ob bei der Vermietung einer Ferienwohnung auch dann eine Einkünfteerzielungsabsicht anzunehmen ist, wenn eine ortsübliche Vermietungszeit nicht feststellbar ist und keine privaten Motive gegeben sind.

Das FG Nürnberg ist zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Vermietungs- und Überschusserzielungsabsicht - trotz negativer Überschussprognose - bereits deshalb vorliegt, weil die Kläger alles Zumutbare und Mögliche für eine erfolgreiche Vermietung unternommen haben und keine privaten Motive für die Renovierung und den Ausbau des Objektes vorgelegen haben.

Die Entscheidung des FG Nürnberg ist von erheblicher praktischer Bedeutung. Aus diesem Grund hat das FG Nürnberg die Revision auch zugelassen. Sie ist unter dem AZ IX R 23/16 beim BFH anhängig.

In einschlägigen Fallgestaltungen sollten Streitfälle im Hinblick auf die Revision offen gehalten werden.


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