Der BFH muss sich einem Grundsatzverfahren (AZ BFH II B 67/18) mit mehreren Fragen auseinandersetzen, die im Zusammenhang mit einer Selbstanzeige zu einem schenkungssteuerlich relevanten Tatbestand entstanden sind.
Die 3 Fragen, die dem BFH vorliegen:
- Darf die Finanzverwaltung nach einer Selbstanzeige zur Schenkungsteuer eine diesbezügliche Außenprüfung anordnen?
- Muss sich die Prüfungsanordnung auf einzelne konkrete Zuwendungsstichtage beschränken?
- Kann die Person des Prüfers angefochten werden?
Es wird spannend sein, wie sich der BFH zu diesen Fragestellungen positionieren wird.