Das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 25.4.2017 – 5 K 763/15, Rev. AZ BFH IX R 20/17 zur Frage Stellung genommen, ob Finanzierungskosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Mietwohngrundstücks entstanden sind, als vorweggenommene Werbungskosten berücksichtigt werden können, wenn das Vermietungsobjekt mit einem lebenslangen Nießbraucht belastet ist.
Das FG hat die Frage positiv entschieden.
In der Praxis müssen daher ab sofort entsprechende Anträge gestellt werden.
Die Finanzbehörden haben gegen die Entscheidung Revision eingelegt.
Im Hinblick auf das anhängige Musterverfahren werden die Finanzbehörden entsprechende Streitfälle ruhen lassen.