Seit den erfolgten Änderungen durch das MoMiG ist es bisher in der Literatur umstritten, unter welchen Voraussetzungen aktuell nachträgliche Anschaffungskosten auf eine Beteiligung i.S.d. § 17 EStG gegeben sind.
Dem Grunde nach geht es um die Beantwortung der Frage, ob das früher angewandte Eigenkapitalersatzrecht weiterhin Anwendung findet oder ob dem Grunde nach bei Darlehensausfällen, Bürgschaftsinanspruchnahmen etc. immer nachträgliche Anschaffungskosten gegeben sind.
Da diese Fragen bisher höchtsrichterlich nicht entschieden worden sind, möchte der IX. Senat des BFH hierzu nun eine grundsätzliche Entscheidung treffen.
Zu diesem Zweck hat der IX. Senat des BFH nunmehr das BMF zum Beitritt zum Verfahren aufgefordert.
In einschlägigen Fallgestaltungen müssen Rechtsstreitigkeiten daher offen gehalten werden.