Da FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 5.10.2023 – 3 K 3132/20 zur vorstehenden Frage Stellung bezogen.
Demnach gehört die Übernahme und Erstattung der auf den Verdienstausfall zu zahlenden Einkommensteuer zur begünstigten Entschädigungszahlung.
Erfolgt die Erstattung der Mehrsteuern jedoch in einem späteren VZ, so geht die Vergünstigung verloren.
Gegen die Entscheidung ist jedoch Revision eingelegt worden, die unter dem AZ BFH IX R 26/23 anhängig ist.
Einschlägige Fallgestaltungen sollten daher offengehalten werden.