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Grundsatzrevision zur Frage, ob der Sonderausgabenabzug für ein selbst bewohntes Baudenkmal im EU-Ausland möglich ist

Das FG Baden-Württemberg hat mit seinem Urteil vom 14.2.2021 3 K 1948/18 zur vorstehenden Frage Stellung bezogen.

 

Es ist zu dem Ergebnis gelangt, dass ein entsprechender Abzug nach § 10f EStG möglich ist,

 

Das FG hat hierfür die Vorlage von 2 Voraussetzungen gefordert:

 

  1. Das Gebäude muss ein zum deutschen kulturgeschichtlichen Erbe zählendes Gebäude sein

 

  1. In dem Staat, in dem das Gebäude belegen ist muss auch eine Abstimmung der Baumaßnahmen erforderlich sein

 

Die Finanzbehörden haben gegen die Entscheidung des FG Revision eingelegt, die unter dem AZ X R 4/21 beim BFH anhängig ist.

 

Einschlägige Fallgestaltungen müssen daher offengehalten werden.

 


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