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Grundsatzrevision zur Frage, ob der verbilligte Erwerb von Beteiligungen zu Arbeitslohn führen kann

Das FG Münster hat sich in seiner Entscheidung vom 14.8.2015 - 14 K 3290/13 E mit der vorstehenden Fragestellung intensiv auseinandergesetzt.

Nach dem Urteil des FG führt der gewährte geldwerte Vorteil aus dem verbilligten Erwerb der Beteiligung an einer GmbH zu Arbeitslohn, wenn der Erwerb durch das Dienstverhältnis veranlasst ist.

Das FG hat jedoch in seiner Entscheidung unter den RZ 60 - 64 auch sehr deutlich gemacht, dass es Umstände geben kann (auf Sonderrechtsverhältnissen beruhende Vorteile), die nicht zur Annahme von Arbeitslohn führen.

Der BFH (AZ BFH VI R 8/16) wird aufgrund der eingelegten Revision nunmehr die Gelegenheit haben, zur vorstehenden Fragestellung grundsätzlich Stellung zu beziehen.

In einschlägigen Fallgestaltungen sollten daher Streitfälle zum Ruhen gebracht werden.


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