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Grundsatzrevision zur Marktüblichkeit eines Disagios bei den Einkünften aus V+V
Nach der Neuregelung der Abzugsfähigkeit von vorausgezahlten Werbungskosten in § 11 Abs. 2 Satz 3 und 4 EStG hat es bisher noch keinen grundsätzlichen Rechtsstreit hierzu gegeben.
Das FG Rheinland-Pfalz hat mit seiner Entscheidung vom 16.10.2014 - 4 K 1265/13, Rev. AZ BFH IX R 38/14 somit Neuland betreten.
Das FG ist zu dem Ergebnis gelangt, dass es den Klägern nicht gelungen ist, den Nachweis zu erbringen, dass das vereinbarte Disagio von über 5 v.H. marktüblich ist.
Bei entsprechenden Finanzierungsangeboten von Banken sollte daher die Entscheidung des FG beigezogen werden.
In entsprechenden Streitfällen mit den Finanzbehörden sollten die Verfahren im Hinblick auf das o.a. Revisionsverfahren offen gehalten werden.