Der BFH hat mit seinem Urteil vom 26.7.2021 II R 25/20 eine böse Falle aufgestellt.
In seiner Entscheidung – zum alten ErbSt-Recht – hat er klargestellt, dass bei einer Erklärung zur Vollverschonung – deren Voraussetzungen jedoch nicht gegeben sind – ein Rückweg in die Regelverschonung nicht gegeben ist, obwohl deren Voraussetzungen gegeben sind.
Die konkrete Entscheidung – mit ihren kompletten Auswirkungen – und den Folgen für Erwerbe ab dem 1.7.2016 hat RiBFH Prof. Dr. Loose in seiner Veröffentlichung, DB 2022, 2895 dargestellt.
Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell wird unser Referent auf diese Steuerfalle eingehen.