Die private Nutzung eines Betriebs-PKW ist immer wieder Streitgegenstand bei Außenprüfungen.
Hier stellt sich häufig die Frage, ob der Anscheinsbeweis für die private Nutzung dadurch erschüttert werden kann, wenn ein privates Fahrzeug zur Verfügung steht.
Das FG Münster hatte sich hierzu in seiner Entscheidung vom 21.6.2017 – 7 K 3919/14 E geäußert. Das FG Münster war zu dem Ergebnis gelangt, dass der Anscheinsbeweis nicht erschüttert wird, wenn das private Fahrzeug dem Unternehmer - aufgrund der familiären Situation – nicht ständig zur Verfügung steht.
Nun hat sich das FG Niedersachsen mit seinem Urteil vom 20.3.2019 – 9 K 125/18 ebenfalls zu dieser Problematik geäußert. Das FG Niedersachsen ist zu dem Ergebnis gelangt, dass selbst bei einem in Status und Gebrauchswert vergleichbares Fahrzeug im Privatvermögen dann nicht den Anscheinsbeweis erschüttert, wenn auch der Ehegatte dieses Fahrzeug regelmäßig nutzt. Hieraus ist m.E. zu folgern, dass der Ehegatte ebenfalls noch über ein eigenes Fahrzeug verfügen sollte.
Gegen die Entscheidung des FG Niedersachsen ist eine NZB eingelegt worden, die unter dem AZ VIII B 61/19 beim BFH anhängig ist.
In einschlägigen Fallgestaltungen sollten die Streitfälle daher offen gehalten werden.