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Grundsatzverfahren beim BFH: Einbringung einer freiberuflichen Praxis in eine Gemeinschaftspraxis - kein Übergang zum BV-Vergleich -
Das FG Münster hat mit Urteil vom 23.6.2009 1 K 4263/06 F (EFG 2009, 1915) eine grundlegende Entscheidung zur Einbringung einer freiberuflichen Praxis in eine Gemeinschaftspraxis getroffen.
Demnach ist die Einbringung einer Einzelpraxis - unter Zurückbehaltung der Forderungen - nach § 24 UmwStG auch ohne Übergang zum Betriebsvermögensvergleich möglich.
Die Entscheidung des FG Münster wendet sich somit gegen die anderslautende Rechtsauffassung der Finanzbehörde, vgl. DStR 2003, 2074.
Die Finanzbehörde hat gegen die Entscheidung des FG Münster Revision eingelegt, AZ VIII R 41/09.
In einschlägigen Fallgestaltungen sollte daher auf die anhängige Revision verwiesen und eine Aussetzung des Verfahrens beantragt werden.