Das FG Sachsen-Anhalt hat mit seinem Urteil vom 27.4.2022 – 3 K 161/21 zur vorstehenden Frage Stellung genommen.
Es ist zu dem Ergebnis gelangt, dass kein Arbeitslohn anzunehmen ist, weil durch die Übertragung der Anteile die Unternehmensnachfolge abgesichert werden sollte.
Gegen die Entscheidung des FG ist NZB beim BFH eingelegt worden, die unter dem AZ BFH VI B 42/22 anghängig ist.
Einschlägige Streitfälle sollten unter Hinweis auf dieses Verfahren offengehalten werden.