In der Betriebsprüfungspraxis ergeben sich häufig erhebliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit "offenen Ladenkassen" und erheblichen Hinzuschätzungen durch Betriebsprüfer.
Der BFH hat mit einem sehr grundsätzlichen Beschluss vom 12.7.2017 X B 16/17 hierzu Stellung genommen und den Finanzbehörden deutlich Grenzen aufgezeigt.
Die Hintergründe und Wirkungen dieser Entscheidung hat nun Eichborn in DStR 2017, 2470 aufbereitet.
Für sämtliche einschlägigen Streitigkeiten mit Betriebsprüfern gibt die Veröffentlichung wichtige Hinweise.
Die Lektüre dieser Veröffentlichung ist für den Praktiker daher Pflicht.