Die sog. Verklammerungsrechtsprechug des BFH (ohne bisher den Betriff zu verwenden) kennen wir seit der Rechtsprechung des BFH zu den Flugzeugfonds.
Nun weist der BFH darauf hin, dass die Rechtsprechung zu den Flugzeugfonds einen Namen trägt: Die Verklammerungsrechtsprechung.
Damit wir auch feststellen, dass der BFH diesen neuen Begriff lebt, hat er es uns anhand seiner Entscheidung vom 28-92017 IV R 50/15 direkt einmal deutlich gemacht wozu diese Rechtsprechung überraschenderweise führe kann.
Demnach kann ein gewerblicher Grundstückshandel auch nach einer Besitzzeit von 10 oder 29 Jahren und mehr noch anzunehmen sein.
Über diese "neue" Rechtslage und deren möglicherweise doch sehr überraschenden Ergebnisse werden wir Sie u.a. im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-3-2018 informieren.