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In der Praxis stellt sich häufig eine nicht unproblematisch Frage, wie lange ein Vertragsarzt, der zugunsten einer Anstellung im MVZ auf seine Zulassung verzichtet hat, dort beschäftigt sein muss, bevor die Stelle nachbesetzt werden kann.

Engel berichtet in der Zeitschrift PFB 2016, 261 über eine überaus nachteilige Tendenz aus dem Bundessozialgericht.

Nach der bisherigen praktischen Handhabung sind die Beteiligten einvernehmlich davon ausgegangen, dass die Frist zwei Quartale beträgt.

Das Bundesozialgericht hat nunmehr in seinem Terminbericht Nr. 19/16 unter dem AZ B 6 KA 21/15 eine hiervon abweichende Aussage getroffen.

Demnach beträgt die Frist für Neufälle nunmehr 3 Jahre.

Soweit Sie MVZ beraten, sollten Sie Ihre Mandanten hierüber dringend informieren.


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