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Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, dass nach der Erklärung von 20 Jahren V+V-Einkünften ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt?

Der BFH hat mit seinem Urteil vom 28.9.2017 IV R 50/15 einen Paukenschlag gelandet.

Im Urteilsfall hat der IV. Senat nach der Erklärung von 20 Jahren V+V-Einkünften einen gewerblichen Grundstückshandel angenommen.

Der BFH leitet diesen Gedanken aus seinen beiden Urteilen zu den Flugzeugfonds bzw. den Container-Modellen her.

Befassen Sie sich bitte mit dieser überraschenden Entscheidung, damit Ihnen und Ihren Mandanten böse Überraschungen erspart bleiben.

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