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Haben Sie schon Erfahrung / Probleme mit der Kassennachschau gemacht / gehabt, dann lesen sie diesen Artikel in der Fachliteratur!

Seit dem 1.1.2018 erlaubt das Verfahren der Kassennachschau den Finanzbehörden eine unangemeldete Prüfung der Kassenaufzeichnungen und ihrer ordnungsgemäßen Übernahme in der Buchführung.

Das BMF hat mit seinem Schreiben vom 29.5.2018 Ausführungen zur Erläuterung der entsprechenden Möglichkeit der Finanzbehörden gemacht.

Diesbezüglich stellen sich jedoch in der Praxis zahlreiche Anwendungsfragen, deren Beantwortung bei der praktischen Tätigkeit unbedingt erforderlich ist.

Hierzu hat sich Schumann in einer sehr praxisnahen Veröffentlichung geäußert.

Soweit Sie von diesen Fragestellungen betroffen sein sollten, sollten Sie sich die Veröffentlichung im aktuellen Heft der Zeitschrift AO-StB besorgen. Präzise Fundstelle lautet: AO-StB 2018, 246


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