Der BFH hat der Euphorie der Betriebsprüfungsstellen bei Hinzuschätzungen einen heftigen Dämpfer versetzt.
Mit seinem Beschluss vom 12.7.2017 X B 16/17, BFH-NV 2017, 1204 in einer ADV-Sache hat der X. Senat des BFH den Finanzämter deutlich die Grenzen ihres Handelns aufgezeigt.
Er hat sich intensiv mit folgenden Punkten befasst:
- Die Anwendung des Zeitreihenvergleichs und der sog. Quantilsschätzung
- Zur Thematik der offenen Kassenführung
- Seine Vorbehalte gegen den Zeitreihenvergleich dem Grunde nach
- Die Auswirkungen von Preiserhöhungen etc.
Sollten Sie aktuell diesbezügliche Streitfälle mit der Betriebsprüfung haben, so sollten Sie sich diesen Beschluss unbedingt intensiv anschauen.
Zu empfehlen ist auch die hierzu ergangene Veröffentlichung von Moritz, Richter am BFH a.D., DB 2017, 1936.