Der steuerliche Berater handelt gegenüber seinem Mandanten pflichtwidrig, wenn der diesen zu einem Vertragsabschluss mit einem Dritten veranlasst, ohne zu offenbaren, dass für ihn wirtschaftliche Vorteile mit dem Vertragsabschluss verbunden sind.
Beweispflichtig für den Ursachenzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden ist der Mandant.
Der BGH billigt dem Mandanten jedoch Beweiserleichterung in Form des Anscheinsbeweises zu.
Über diese Entscheidung und weitere grundlegende Entscheidungen zum Berufsrecht werden wir Sie im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-2-2019 informieren.