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Handelsblatt: Präsident des BFH hält das aktuelle Erbschaftsteuerrecht für verfassungswidrig
Mit der Reform der Erbschaftsteuer sollten vor allem Betriebe, die an Kinder vererbt werden, steuerlich entlastet werden. Das löbliche Ansinnen schafft allerdings eine Ungleichbehandlung verschiedener Vermögensarten. Der neue Präsident des Bundesfinanzhofs, Rudolf Mellinghoff, hält die Erbschaftsteuer deshalb in dieser Form für verfassungswidrig.
"Ich bin fest überzeugt, dass sich das Bundesverfassungsgericht auch mit der neuen Erbschaftsteuer befassen muss - entweder über eine Richtervorlage oder über Verfassungsbeschwerden von Steuerpflichtigen", sagte der höchste deutsche Finanzrichter dem "Handelsblatt". Mellinghoff hat am 31. Oktober seine Ernennungsurkunde erhalten.
Der Online-Auftritt des "Handelsblatts" zitiert den neuen Präsidenten wie folgt: "Ich plädiere dafür, dass der Gesetzgeber sich der Sache annimmt und das Verfahren in einem Gesetz eindeutig regelt, damit endlich Rechtssicherheit für derartige Fälle geschaffen wird." Eine solche Überprüfung würde Klarheit bringen, "was der Staat überhaupt machen darf."