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Häusliches Arbeitszimmer bei Einkünften aus Kapitalvermögen bzw. aus Vermietung und Verpachtung
Der BFH hat mit Urteil vom 27.3.2009 VIII B 184/08 zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer Stellung bezogen, die im Zusammenhang mit Einkünften aus Kapitalvermögen entstanden sind. Voraussetzung ist demnach, dass das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet.
Darüber hinaus macht der BFH in seiner Entscheidung deutlich, wie er sich die Darlegung einer Fallgestaltung von grundsätzlicher Bedeutung vorstellt, wenn ausgelaufenes Recht betroffen ist.