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Im wieder ein Ärgernis: Grunderwerbsteuer bei Grundstücksschenkungen unter Auflage

Das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 21.10.2014 - 5 K 2894/12 zu der o.a. Rechtsfrage Stellung genommen. Nach seiner Entscheidung unterliegt bei einer Grundstücksschenkung unter Auflage (hier das Zurückbehalten eines Wohnungsrechts) der Wert dieser Auflage auch dann nach § 3 Nr. 2 Satz 2 GrEStG der Grunderwerbsteuer, wenn die Schenkung insgesamt von der SchenkSt befreit ist. Das Anfallen der GrEStG wird bei Vorbehaltsschenkungen ohnehin häufig übersehen. Ärgerlich ist jedoch die vorstehende gesetzliche Regelung, die auch dann nur Entstehung von GrESt führt, wenn die Schenkung selbst komplett von der SchenkSt befreit ist. In einschlägigen Sachverhalten sollten die GrESt-Bescheide jedoch im Hinblick auf die beim BFH anhängige Revision, AZ BFH II R 57/14  angefochten werden.

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