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Immer wieder ein Ärgernis: Wie hat ein Fahrtenbuch – zur Abgrenzung von beruflichen und privaten Fahrten - auszusehen?
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 10.06.2013 – X B 258/12 entschieden, in welcher äußeren Form sich ein Fahrtenbuch darstellen muss.
Demnach muss ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch in gebundener Form oder jedenfalls in geschlossener Form geführt werden, die nachträgliche Einfügungen oder Veränderungen ausschließt oder zumindest deutlich als solche erkennbar werden lässt.
Somit erfüllen Aufzeichnungen in Form von Monatsblättern, die zusammengefügt werden, nicht diese Voraussetzungen.
Fahrtenbücher in dieser Form werden durch den Bundesfinanzhof verworfen. Als Folge wird die private Nutzung eines PKW mit der 1 v.H.-Regelung berücksichtigt.