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Die Grundsteuer-Reform 2022: Informieren Sie sich über den noch in diesem Jahr entstehenden Arbeitsaufwand in unseren Steuerberaterkanzleien

Von der Grundsteuer-Reform 2022 sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer und Mieterinnen und Mieter in gleicher Weise betroffen. Die Grundsteuer-Reform 2022 verlangt neue Bemessungsgrundlagen für sämtliche wirtschaftliche Einheiten. Das bedeutet, es müssen 36.000.000 Bescheide mit den neuen Bemessungsgrundlagen, ebenso viele Grundsteuermessbescheide und danach noch einmal so viele Grundsteuerbescheide erteilt werden. Somit müssen rd. 108.000.000 Steuerbescheide erstellt und auf Richtigkeit überprüft werden.

Das Seminar erläutert die Notwendigkeit der Reform sowie konkret das wertabhängige Bundesmodell der Grundsteuerreform. Die vom Steuerzahler zu erklärenden Daten werden ebenso wie die daraus resultierenden Berechnungsschritte im Ertragswert- und Sachwertverfahren einschließlich der Bewertung von unbebauten Grundstücken dargestellt.

Ferner zeigt das Seminar mit anschaulichen Praxisfällen auf, wie sich der neue Grundsteuerwert berechnet. Zusätzlich wird auch die Bedeutung und die Umsetzung der aktuellen Länderöffnungsklausel erläutert und in welchen Ländern sie genutzt werden soll.

Gliederung

  • Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
  • Konzeption des Bundes-Reformmodells
    • Wertabhängige Bemessungsgrundlage
    • Maßgeblichkeit der verschiedenen Bewertungsverfahren
  • Unbebaute Grundstücke
  • Bebaute Grundstücke im vereinfachten Ertragswertverfahren
    • Ermittlung der Gebäudeflächen
    • Bestimmung der „Listenmiete“
    • Zu- und Abschläge nach Mietniveaustufen
    • Korrekturen in Sonderfällen
    • Ansatz des Mindestwerts
  • Bebaute Grundstücke im Sachwertverfahren
    • Regelherstellungskosten
    • Unterscheidung der anzusetzenden Gebäudearten
    • Alterswertminderung
    • Wertzahlen
  • Grundzüge der abweichenden Modelle
    • Modell Bayern
    • Modell Hessen
    • Modell Baden-Württemberg
    • Modell Hamburg
    • Modell Niedersachsen
  • Änderungen des Grundsteuergesetzes
    • Grundsteuer C zur Baulandmobilisierung
    • Abschlag für Denkmäler
    • Abschlag bei öffentlicher Förderung
  • Berechnung des Grundsteuerwerts

 

 


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