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Informieren Sie sich mit einem 1-stündigen Online-Seminar darüber, was Sie vor der Entscheidung des BVerfG zur Erbschaftsteuer noch gestalten sollten
Aufgrund der anlässlich der mündlichen Verhandlung vor dem BVerfG am 8.7.2014 erörterten Fragestellungen, ist damit zu rechnen, dass das Erbschaftsteuergesetz erneut als verfassungswidrig beurteilt wird.
Nach den Regelungen in § 30 BVerfGG ist mit einer Veröffentlichung der Entscheidung im Herbst zu rechnen.
Der aktuell beratende Steuerberater benötigt daher eine Information darüber, was aktuell noch gestaltet werden kann und wie zukünftige Regelungen aussehen könnten.
Unser Online-Seminar „Erbschaftsteuer wieder im Wandel“ dient der aktuellen Information vor der Veröffentlichung des Urteils
Angesprochen werden u.a. die in der mündlichen Verhandlung diskutierten Themen: Überbegünstigung, Rückwirkung, Teilverfassungswidrigkeit, Notwendigkeit von Rückforderungsklauseln.
Außerdem werden aktuelle Handlungsoptionen aufgezeigt.