Die Bundeskammer hat einen FAQ-Katalog zur Überbrückungshilfe mit ergänzenden Dokumenten auf Ihrer Internetseite zur Verfügung gestellt.
Er ist auf der Internetseite der BStBK ( https://www.bstbk.de/ ) veröffentlicht und für Sie und Ihre Mandaten einsehbar.
Der Fragen- und Antwortkatalog wird durch die BStBK fortlaufend aktualisiert!
Informieren Sie sich und Ihre Mandanten mit Hilfe dieser Serviceleistung der BStBK schnell und unbürokratisch.