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Interessantes Revisionsverfahren beim BFH zum elektronischen Fahrtenbuch

Entscheidung zum elektronischen Fahrtenbuch, FG Berlin-Brandenburg, vom 14.4.2010 – 12 K 12047/09, EFG 2010 1306, Rev. AZ BFH VI R 33/10 1. Die Entscheidung des Finanzgerichts Das FG hat ein Fahrtenbuch anerkannt, dass nach den Maßstäben der Finanzbehörden verworfen wird. Das Fahrtenbuch ist anzuerkennen, wenn es aus einem handschriftlich und zeitnah und geschlossen geführtem Buch und einer ergänzenden, in einer Excel-Datei geführten Liste mit erläuternden Angaben besteht. Das FG hat entschieden, dass im Streitfall eine Manipulationsmöglichkeit aufgrund der zeitnahen Führung des handschriftlichen Teils ausgeschlossen und die Nachprüfbarkeit durch die ergänzenden Angaben des Computerausdrucks gewährleistet war. Die Finanzbehörden haben Revision gegen die Entscheidung eingelegt. 2. Praxishinweis Interessant sind die Urteilsanmerkungen von Matthes, EFG 2010, 1306 (1307). Er macht deutlich, dass sich die Entscheidung des FG durchaus an der Rechtsprechung des BFH orientiert. In konkreten Einzelfällen sollte daher die Argumentationslinie von Matthes übernommen werden. Im Rahmen unserer Vortragsreihe taxnews aktuell 1-2011 werden wir u.a. auch auf diese Fragestellung eingehen.

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