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Ist der SolZ ab 2012 noch verfassungsgemäß?
Das FG Niedersachsen hat wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gegen die Erhebung des SolZ im Jahr 2012 das BVerfG angerufen, bei dem das Normenkontrollverfahren unter dem AZ 2 BvL 6/14 anhängig ist.
Mit Beschluss vom 22.9.2015 - 7 V 89/14 hat das FG Niedersachsen nunmehr in einem Streitfall zusätzlich die Aussetzung der Vollziehung gewährt und die bereits durch das FA durchgeführte Vollziehung aufgehoben.
In einschlägigen Fallgestaltungen sollten daher ggf. entsprechende Anträge gestellt werden.