Das besondere Kirchgeld ist seit seiner Einführung immer wieder Gegenstand von Diskussionen gewesen.
Die Erhebung des Kirchgeldes führt bei verheirateten Mandanten immer wieder zur Irritationen, weil der Kirchenangehörige über gar kein oder nur ein geringes Einkommen verfügt und der andere Ehegatte, der gar keiner Konfession angehört über ein erhebliches Einkommen verfügt.
Hier hat sich daher von Beginn an die Frage gestellt, ob die Erhebung des Kirchgeldes überhaupt rechtmäßig ist.
Diese Frage hat nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden.
In seiner Entscheidung vom 6.4.2017 - 10138/11 mwN hat er deutlich gemacht, dass die Erhebung des Kirchgeldes nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt.
Hiermit scheinen die letzten rechtlichen Bedenken gegen die Erhebung des Kirchgeldes, ausgeräumt zu sein.