Der Streitfall
StB A ist zweitberuflich Vorstandsmitglied einer Kreditgenossenschaft.
Die StBK widerruft die Zulassung zum Steuerberater.
Er gibt eine Selbstverpflichtungserklärung ab: Bei einer Interessenkollision wird er das Mandat nicht annehmen oder später ablehnen.
Die Beurteilung der zuständigen Gerichte
Das BVerfG hat das Verbot der gewerblichen Tätigkeit von RA bereits 1992 für verfassungswidrig erklärt.
Die aktuellen Urteile der zuständigen Gerichte haben die gewerbliche Tätigkeit auch als vereinbar mit dem StB-Beruf erklärt.
Sie haben ihre positiven Entscheidungen jedoch von Bedingungen abhängig gemacht.
Über diese Entscheidungen werden wir Sie im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-2-2019 informieren.