Im Urteilsfall des BFH vom 5.10.2016 II R 32/15 hat die Tochter durch den Tod des Vaters eine Eigentumswohnung erhalten.
Diese Wohnung hat sie ihrer Mutter - die bereits vorher die Wohnung mit ihrem verstorbenen Ehemann bewohnt hat - weiterhin unentgeltlich in der Wohnung wohnen lassen.
Es stellte sich nun die Frage, ob die unentgeltliche Überlassung der Wohnung an die Mutter zur Erbschaftsteuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG führt.
Der BFH hat die Frage verneint. Der Erwerb ist nicht von der ErbSt befreit, weil die Tochter die ETW nicht zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Die unentgeltliche Überlassung an nahe Angehörige ist nicht als eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken zu interpretieren.