Die zeitnahe / zeitgleiche Ausgliederung von wesentlichen Betriebsgrundlagen im Rahmen der Anwendung von § 6 Abs. 3 EStG stand immer im Fokus von Betriebsprüfungen.
Das BMF hatte im Rahmen seines BMF-Schreibens zu § 6 Abs. 3 EStG dieser Frage etwas an Schärfe genommen.
Der BFH hat jedoch nun mit seinem Urteil vom 10.09.2020 IV R 14/18 mehr Präzision gegeben.
Nun bestehen klare Regelungen für den Gestalter. Unter Einhaltung dieser Regeln kann die Anwendung des § 6 Abs. 3 EStG sichergestellt werden.
Die Details und die Gestaltungsempfehlungen zu dieser Entscheidung werden wir Ihnen im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-1-2021 vorstellen.