Das FG Schleswig-Holstein hat mit seinem Urteil vom 28.3.2024 1 K 134/22 zur vorstehenden Fragestellung umfassend Stellung genommen.
Demnach ist die Mitvermietung eines Lastenaufzugs bei einem Einkaufszentrum als ein unschädliches Nebengeschäft einzuordnen.
Die Finanzbehörden haben gegen die Entscheidung – wie zu erwarten – Revision eingelegt, die unter dem AZ BFH IV R 9/24 anhängig ist.
Einschlägige Fallgestaltungen sollten daher offengehalten werden.
Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-02-2025 werden wir Sie über das Verfahren informieren.