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Ist ein Umzug beruflich veranlasst, wenn die Arbeitsstelle nach dem Umzug ohne Verkehrsmittel erreicht werden kann?

Das FG Köln hat sich in seinem Urteil vom 24.2.2016 - 3 K 3502/13 mit der Frage auseinandergesetzt, ob ein Umzug auch dann beruflich veranlasst sein kann, wenn die tägliche Zeitersparnis für die Fahrzeit zwar weniger als 1 Stunde beträgt, aber nach dem Umzug kein Verkehrsmittel mehr erforderlich ist um die Arbeitsstätte zu erreichen. Das FG Köln ist in seiner Entscheidung zu dem Ergebnis gelangt, dass in Ausnahmefällen auch dann eine berufliche Veranlassung gegeben ist, wenn die die Zeitersparnis durch den Umzug weniger als eine Stunde beträgt. Im konkreten Sachverhalt konnte die Klägerin ihre Arbeitsstätte nach dem Umzug durch einen kurzen Fußweg erreichen. Das FG Köln hat aufgrund dieses Umstands eine berufliche Veranlassung für den Umzug angenommen. In einschlägigen Sachverhalten sollte daher ab sofort ein entsprechender Werbungskostenabzug beantragt werden.

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