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Ist eine "alte" Statusfeststellung der Krankenkasse bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer prüfungssicher?
In der Ausgabe11-2015 Fachzeitschrift LGP, Seite 182 wird die o.a. interessante Fragestellung erörtert.
Dort wird von einem Gesellschafter-Geschäftsführer berichtet, der mit Bescheid vom September 2003 von der Krankenkasse als nicht versicherungspflichtiger Selbständiger eingestuft worden ist.
Aktuell versucht ein Sozialversicherungsprüfer nun von dieser Statusfeststellung abzuweichen.
Hintergrund dieser Handlungsweise ist die Entscheidung des BSG vom 29.8.2012 - B 12 KR 25/10, wonach eine mindestens 50 v.H.-Beteiligung gefordert wird.
In den "Altfällen" muss jedoch keine neu Statusfeststellung eingeholt werden. Ein Rentenversicherungsprüfer kann den Bescheid der Krankenkasse - ein Verwaltungsakt, der für den Arbeitgeber günstig ist - nach Ablauf von 2 Jahren grundsätzlich nicht mehr aufheben, vgl. § 45 SGB X.
Eine solche Handlung wäre ausschließlich dann möglich, wenn der Arbeitgeber die ursprüngliche Statusfeststellung durch unzutreffende Angaben bewirkt hätte. Diesen Umstand müsste der Prüfer jedoch nachweisen.
Weitere Einzelheiten zu diesen Fragestellungen können Sie der Veröffentlichung in LGP 2015, 175 entnehmen.