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JStG 2010: Achtung für jeden gestaltenden Steuerberater
1. Die geplante Änderung in § 6b EStG
Bisher müssen die veräußerte und die angeschaffte Immobilie nicht funktionsgleich sein. So kann eine betrieblich genutzte Immobilie veräußert werden, um dann die stillen Reserven auf eine vermietete Immobilie zu übertragen. Das JStG 2010 sieht nun vor, dass die Übertragung von stillen Reserven auf vermietete Immobilien nicht mehr zulässig ist, es sei denn, dass die veräußerte Immobilie ausschließlich zu Vermietungszwecken genutzt worden ist.
2. Ziel der Änderung
Ausweislich der Gesetzesbegründung soll verhindert werden, dass entstandene Veräußerungsgewinne faktisch auf § 6b EStG-Fonds übertragen werden. Bei diesen Fonds handelt es sich um gewerblich (geprägte) PersGes mit vermieteten Immobilien. Derartige Fonds werden als nicht förderungswürdig betrachtet, weil sie eine Kapitalanlage darstellen und keine Reinvestition.
3. Die zeitliche Anwendung der Neuregelung
Die Neuregelung soll dann Anwendung finden, wenn die Anschaffung der neuen Immobilie nach dem Tag der Gesetzesverkündung erfolgt. Die Neuregelung soll somit auch auf sämtliche bereits bestehenden § 6b EStG-Rücklagen Anwendung finden. Soweit also noch Gestaltungen beabsichtigt sind, sollten diese schnellstmöglich erfolgen.
4. Die praktischen Anwendungsfälle, keine abschließende Aufzählung
4.1 Schwester-Personengesellschaften
Von der Neuregelung sind u.a. sämtliche Sale-and-lease-back-Gestaltungen betroffen. Hier wird wertvolles Vermögen aus der operativen Personengesellschaft – in Form einer Veräußerung – in eine vermögensverwaltende Personengesellschaft ausgegliedert. Von dort wird das Vermögen regelmäßig an das operativ tätige Unternehmen zurückverpachet.
4.2 Holdingstrukturen
In einer Holding-GmbH befindet sich eine Immobilie. Diese wird teilweise von der Holding-GmbH selbst genutzt sowie an die Tochter-GmbH und die Enkel-GmbH verpachtet. Die Holding-GmbH veräußert die Immobilie und erwirbt eine funktionsgleiche Immobilie.
4.2 Geringfügige andere Leistungen als die Hauptleistung
Eine GmbH & Co. KG hält im Gesamthandsvermögen ein MFH, das komplett vermietet ist. Auf dem Dach betreibt sie eine Solaranlage. Das MFH wird veräußert und eine neue Immobilie soll komplett vermietet werden.
Selbstverständlich werden wir auf diese Thematik im Rahmen der Veranstaltung "Aktuelles zur Personengesellschaft" eingehen.